Allgemeine Einkaufsbedingungen

Version: 02.03.2023

§ 1 Allgemeines

  • Für alle durch die CONRIOR GmbH (im Folgenden „CONRIOR“) getätigten – auch künftigen – Bestellungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ausschließlich die vorliegenden Einkaufsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich individuell Abweichungen vereinbart werden.
  • Zusätzlich gilt der Business Partner Code of Conduct als in den Vertrag einbezogen, welcher auf unserer Website www.conrior.de (Unsere Werte) einsehbar ist und Ihnen auf Anfrage auch gern zugesendet wird.
  • Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende AGB des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten den AGB im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
  • Diese Einkaufsbedingungen finden nur Anwendung, wenn der Verkäufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt für Verkäufer, die im Ausland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, die mit der eines inländischen Unternehmers vergleichbar ist, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Die vorliegenden Bedingungen sind auf Werkverträge, Werklieferungsverträge und gemischte Verträge entsprechend anwendbar.
§ 2 Vertragsabschluss
  • Der Lieferant kann unsere Bestellung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach deren Absendung durch uns durch Rücksendung des von ihm unterschriebenen Doppels der Bestellung annehmen, soweit keine andere Frist ausdrücklich bestimmt ist. Grundsätzlich erteilt der Lieferant seine Bestellbestätigung innerhalb von 2 Werktagen.
  • Soll unsere Bestellung nicht oder nicht unverändert angenommen werden, so ist sie mit einer entsprechenden Begründung an CONRIOR zurückzugeben, damit eine Einigung erzielt werden kann.
  • Alle den Vertrag und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen uns und dem Verkäufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Leistungen oder Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos annehmen
  • Der Lieferant kann unsere Bestellung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach deren Absendung durch uns durch Rücksendung des von ihm unterschriebenen Doppels der Bestellung annehmen, soweit keine andere Frist ausdrücklich bestimmt ist. Grundsätzlich erteilt der Lieferant seine Bestellbestätigung innerhalb von 2 Werktagen.
  • Sollunsere Bestellung nicht oder nicht unverändert angenommen werden, so ist sie mit einer entsprechenden Begründung an CONRIOR zurückzugeben, damit eine Einigung erzielt werden kann.
  • Alle den Vertrag und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen uns und dem Verkäufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Leistungen oder Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos annehmen
§ 3 Übertragung von Rechten und Pflichten
Eine Abtretung, Verpfändung oder anderweitige Verfügung über die Rechte und Pflichten aus dieser Bestellung durch den Lieferanten ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Hiervon ausgeschlossen ist die Vorausabtretung der Kaufpreisforderung im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts.
§ 4 Preise
  • Die Preise sind Festpreise und gelten frei Bestimmungsadresse. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis enthalten. Euro gilt als vereinbarte Währung.
  • Verpackungskosten werden nur dann besonders vergütet, wenn dies vereinbart ist. Die Verpackung muss für die Lieferung der Ware geeignet und umweltfreundlich sein. Hinweise, die für den Inhalt, die Lagerung und den Transport wichtig sind, müssen sichtbar auf der Verpackung angebracht werden. Kosten für die Verpackung sind uns bei frachtfreier Rücksendung der Verpackung gutzuschreiben.
  • Mit den vereinbarten Preisen sind alle Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen abgegolten, die nach den Angebotsunterlagen oder Katalogen des Verkäufers zur abnahmefähigen Herstellung der im Vertrag genannten Gesamtleistung gehören.
§ 5 Zahlung

a) Fälligkeit

  • Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung sowie Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Lieferant 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung,
  • Rechnungen und Zahlungsanforderungen müssen unsere Bestellnummer, das Bestelldatum sowie sämtliche in der Bestellung vorgegebenen Zuordnungsdaten enthalten.

b) Zahlungsverzug

  • Zahlungsverzug tritt nur nach Fälligkeit und schriftlicher Mahnung ein. CONRIOR kommt nicht allein dadurch in Zahlungsverzug, dass wir nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leisten. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

c) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

  • Der Lieferant darf nur mit Forderungen aufrechnen, deren Bestand rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.
  • Dem Lieferanten steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, wie die Lieferung aus derselben Bestellung herrührt. Zurückbehaltungsrechte bezüglich Lieferungen welche der Lieferant aus anderen Belieferungen geltend machen will, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

d) Tilgungsbestimmungen

  • Wird keine Tilgungsbestimmung getroffen, werden offene Forderungen in der Reihenfolge Ihrer Fälligkeit getilgt. Durch uns bestrittene  Forderungen werden nicht getilgt. Eine Verrechnung ist insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 6 Versand, Lieferung

a) Versandvorgaben

  • Die Lieferung erfolgt DDP, Incoterms 2020 an unsere in der Bestellung angegebenen Adresse, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  • Allen Sendungen ist ein Lieferschein beizufügen.
  • Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

b) Liefertermine

  • Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine oder -fristen sind verbindlich. Maßgeblich ist der Eingang der Waren bei CONRIOR.
  • Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung durch CONRIOR bedarf.

c) Lieferverzögerungen

  • Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu.
  • Der Lieferant hat ihm erkennbare Lieferverzögerungen unverzüglich mitzuteilen. Vorzeitige Lieferungen, Lieferungen außerhalb der von uns genannten Warenannahmezeiten sowie Teil- oder Mehrlieferungen bedürfen unseres ausdrücklichen Einverständnisses. Nehmen wir die Leistung dennoch an, ändert dies nichts an den Zahlungsbedingungen und –fristen.

d) Vertragsstrafe bei Lieferverzug

  • Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit wird unabhängig der vorgenannten Regelungen eine Vertragsstrafe für jede angefangene Woche des Lieferverzugs in Höhe von 0,5%, maximal in Höhe von 5% der Auftragssumme fällig. Die Vertragsstrafe wird, soweit wir Schadenersatzansprüche geltend machen, hierauf angerechnet. Den Vorbehalt der Vertragsstrafe erklären wir spätestens bei Zahlung der Schlussrechnung, die zeitlich der verspäteten Lieferung nachfolgt. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.
  • Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten oder mangelhaften Lieferung oder Leistung stellt keinen Verzicht auf uns wegen der verspäteten oder mangelhaften Lieferung oder Leistung zustehender Ansprüche dar.

e) Zoll, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

  • Der Lieferant verpflichtet sich, alle Anforderungen des für die Lieferung relevanten nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu erfüllen und CONRIOR vor Vertragsabschluss sowie bei Änderungen unverzüglich alle Unterlagen, Dokumente, Daten und Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts bei Aus-, Ein- und Wiederausfuhr erforderlich sind, insbesondere durch ihn oder uns einzuholende behördliche Genehmigungen und bestehende Meldepflichten. Verletzt der Lieferant diese Pflichten, ist er verpflichtet CONRIOR sämtliche Aufwendungen und Schäden, die hieraus entstehen, zu erstatten, es sei denn, der Verkäufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
§ 7 Gefahrenübergang und Versicherung

a) Gefahrtragung

  • Bis zur vollständigen Abnahme der Lieferungen und Leistungen durch die CONRIOR, trägt der Lieferant die Gefahr des Verlustes, des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung. Eine Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzt die Abnahmeerklärung von CONRIOR nicht.

b) Versicherung

  • Eine Transportversicherung ist grundsätzlich über CONRIOR eingedeckt. Zusätzliche Versicherungsleistungen sind generell mit CONRIOR abzustimmen.
§ 8 Gewährleistung

a) Grundsatz

  • Konkretisierung der Warenqualität durch Bestellvorgaben
  • Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferungen und Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Die vereinbarte Beschaffenheit und vorgesehene Verwendung ergibt sich auch aus den der Bestellung zugrundeliegende Bestellangaben sowie Produktbeschreibungen oder –anforderungen der CONRIOR, soweit solche dem Lieferanten bekannt gemacht worden sind. Die Beschaffenheit und Eignung gilt als ausdrücklich zugesichert im Sinne des § 443 Abs. 1 BGB.

b) Untersuchung der Ware

  • CONRIOR ist nur verpflichtet, die Ware auf Identität, Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen beim Lieferanten eingehen. Darüber hinaus rügen wir Mängel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden.
  • Zeigen wir dem Lieferanten Mängel der Lieferung oder Leistung an, tritt mit dem Zugang der Mängelanzeige die Hemmung der Verjährung unserer Gewährleistungsansprüche ein. Die Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen bei streitigen Ansprüchen nach § 203 Satz 1 BGB muss schriftlich erfolgen.
  • Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge nach § 377 HGB.

c) Gewährleistungsfristen

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate nach Gefahrübergang, soweit das Gesetz nicht längere Verjährungsfristen vorsieht oder die zwingenden Bestimmungen der §§ 478,479 BGB eingreifen.
  • Bei Ersatzlieferungen oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte Teile eigenständig zu laufen.

d) Gewährleistungspflichten und -folgen

  • Bei Sachmängeln kann die CONRIOR in jedem Fall wahlweise die gesetzlichen Ansprüche geltend machen, also Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  • Der Lieferant hat angezeigte Mängel unverzüglich zu beseitigen. CONRIOR ist berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten durchzuführen oder durchführen zu lassen, wenn der Lieferant trotz angemessener Fristsetzung mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist, bei einer Abstimmung zwischen den Parteien oder wenn besondere Umstände vorliegen, die uns ein Abwarten der Mängelbeseitigung durch den Verkäufer unzumutbar machen. Die hierbei angefallenen Kosten trägt der Verkäufer.
§ 9 Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist nur wirksam, wenn CONRIOR Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern und verarbeiten darf und der Eigentumsvorbehalt mit Zahlung des Kaufpreises erlischt.

§ 10 Produkthaftung
  • Der Lieferant stellt CONRIOR von jeglichen Ansprüchen Dritter unabhängig von deren Rechtsgrund frei, die auf von ihm gelieferte fehlerhafte Ware zurückzuführen sind, und erstattet uns die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.
  • Im Rahmen einer Haftung für derartige Schadensfälle ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche Kosten zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion, Warnungen und sonstigen Maßnahmen ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dies möglich und zumutbar ist. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
  • Der Lieferant unterhält eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von € 10 Mio. pro Schadensfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Schutzrechte und Nutzungsrechte
  • Der Lieferant räumt uns an sämtlichen urheberrechtlich geschützten Werken oder gewerblichen Schutzrechten an der Lieferung oder Leistung sowie an in unserem Auftrag erstellten Produktbeschreibungen, Datenblätter oder sonstige Unterlagen ein unwiderrufliches, übertragbares, lizenzierbares, unbeschränktes (zeitlich, räumlich und inhaltlich) Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Nutzung der Lieferung oder Leistung erforderlich ist. Ist Software Teil der Lieferung, räumt der Lieferant für diese Software zusätzlich noch sämtliche Rechte bezüglich der Quellcodes, sowie ggf. bezüglich verwendeter Open Source Software unwiderruflich und unbeschränkt ein.
  • Der Lieferant gewährleistet, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • Machen Dritte wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten wegen der Nutzung der Lieferung oder Leistung durch uns Ansprüche gegen uns geltend, wird der Lieferant die erforderlichen Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung ergreifen. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen. CONRIOR wird mit dem Dritten ohne Zustimmung des Verkäufers keine Vereinbarungen treffen, insbesondere keinen Vergleich abzuschließen.
  • Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Erfüllungsort für die Lieferungen oder Leistungen ist die von uns vorgeschriebene Bestimmungsadresse.
  • Erfüllungsort für die Zahlung ist unsere Geschäftsadresse.
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Lieferanten unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Jedoch können wir den Lieferanten auch vor den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
§ 13 Arbeits-und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz für Fremdfirmen (Auftragnehmer/Lieferanten)

a) Geltungsbereich

  • Diese Einkaufsbedingungen gelten für Fremdfirmenpersonal, welches (in Hinblick auf Nachunternehmer) für unser Unternehmen Sub-Arbeiten durchführt.
  • Der Auftragnehmer / Lieferant informiert sich vor Aufnahme der Tätigkeiten über die Vorschriften, die für die auszuführenden Arbeiten maßgeblich sind.
  • Für die Einhaltung dieser Einkaufsbedingungen ist der Auftragnehmer / Lieferanten verantwortlich.

b) Hinweis auf erforderliche Maßnahmen

  • Gemäß §2 DGUV Vorschrift 1 haben Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe zu treffen, die den Bestimmungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, den im Arbeitsschutz geltenden Gesetzen und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.
  • Sie dürfen die Arbeiten erst beginnen, wenn Sie vom Auftraggeber schriftlich in die bestehenden Gefährdungen und zum Verhalten im Notfall unterwiesen wurden.

c) Informationshinweis

  • Sofern Fragen zu Arbeitsschutz- und Brandverhütungsgefahren bestehen, können Sie sich an den Aufsichtsführenden bzw. die Abteilung Arbeitssicherheit wenden.

Zuwiderhandlung

Bei erneuter Zuwiderhandlung behält sich CONRIOR vor den Lieferanten bzw. Erfüllungs-/ Verrichtungsgehilfen vom Gelände zu verweisen.

 

Informationspflichten

Der Lieferant ist verpflichtet die vorgenannten Arbeitsschutzbedingungen, an die von ihm beauftragten Subunternehmer, weiterzugeben.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CONRIOR GmbH, Erdmannstraße 10, 22765 Hamburg, Tel: Servicecenters 040 / 237 241 24-0, Mail: info@conrior.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • An CONRIOR GmbH, Erdmannstraße 10, 22765 Hamburg, Tel: Servicecenters 040 / 237 241 24-0, Mail: info@conrior.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


Ende der Widerrufsbelehrung

Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/